Wenn „fachliche Sicht“ mit der Verfassung kollidiert …
Es ist schon erstaunlich: In einem Bundesministerium wird ein Papier erstellt, in dem ganz unverhohlen ein Bruch des Grundgesetzes propagiert wird, doch der eigentlich zu erwartende Sturm der Entrüstung in den Medien bleibt aus. Stattdessen wird von „Heckenschützen“ geschwafelt, von „Wahlkampf“ gefaselt und alles als unverbindliche „Überlegungen“ einiger Referatsleiter herunterzuspielen versucht.
Oder ist es vielleicht doch nicht ganz so erstaunlich, wie es im ersten Moment scheinen mag?
So völlig neu sind die Ideen aus dem „Vorbereitung Koalitionspapier“ überschriebenen Katalog nicht. Lauschangriffe in Wohnungen wurden bereits 1998 legalisiert, aber bisher Polizei und Staatsanwaltschaft vorbehalten. Die Pläne für einen Spähangriff haben die Parteistrategen von CDU/CSU und SPD nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Großen Lauschangriff nur aufgeschoben, aber nicht aufgegeben. Ebenfalls gebastelt wird von ihnen seit längerem an einer gesetzlichen Grundlage für Online-Durchsuchungen. Die Vorratsdatenspeicherung ist längst Gesetz; auf die Daten zugreifen können bislang aber nur Polizei und Staatsanwaltschaft.
